Sitzung: 23.02.2015 OR GIS/002/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0331/15
Entsprechend §2 Abs. 2 der Betreiber- und
Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der
Landeshauptstadt Erfurt sollen die Mieteinnahmen für die Ausstattung und
Renovierung des Bürgerhauses verwendet werden.
Die
Verwaltung, hier Sachbearbeiterin des Sachgebietes Ortsteilbetreuung im
Dezernat 01, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und erforderliche
Absprachen mit tangierenden Fachämtern zu führen.