Sitzung: 10.02.2015 OR MIT/002/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0256/15
Entsprechend §2 Abs.2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe
und Benutzung von Räumen in den Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt
sollen die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses
verwendet werden.
Die Verwaltung, hier D01, Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und die erforderlichen Absprachen mit den Fachämtern zu führen.