Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Entsprechend §2 Abs.2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in den Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt sollen die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses verwendet werden.

Die Verwaltung, hier D01, Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und die erforderlichen Absprachen mit den Fachämtern zu führen.