Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Durchführung einer Wirkungsanalyse im Rahmen des "Standardisierten Verfahrens für Einzelhandelsansiedlungen von Gewicht" gemäß Stadtratsbeschluss 0313/10 vom 05.05.2010 wird für die geplante Umstrukturierung des T.E.C. befürwortet.

Die Wirkungsanalyse ist zu erweitern um den Baustein einer summarischen Untersuchung der Wirkung des Vorhabens im Zusammenhang mit anderen bekannten geplanten großflächigen Einzelhandelsvorhaben von regionaler Ausstrahlung.

 

02

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme abzuschließen. Die Kostenübernahmepflicht des Antragstellers soll sich auf den Kostenanteil der Wirkungsanalyse seines Vorhabens beschränken.

Die Mehraufwendungen für den Baustein der summarischen Untersuchung werden durch die Stadt getragen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Wirkungsanalyse und die summarische Untersuchung nach Maßgabe der gesicherten Finanzierung zu beauftragen.