Sitzung: 29.01.2015 StR/027/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2233/14
Beschluss:
01
Die Durchführung einer Wirkungsanalyse im
Rahmen des "Standardisierten Verfahrens für Einzelhandelsansiedlungen von
Gewicht" gemäß Stadtratsbeschluss
0313/10 vom 05.05.2010 wird für die geplante Umstrukturierung des T.E.C.
befürwortet.
Die Wirkungsanalyse ist zu erweitern um den
Baustein einer summarischen Untersuchung der Wirkung des Vorhabens im
Zusammenhang mit anderen bekannten geplanten großflächigen
Einzelhandelsvorhaben von regionaler Ausstrahlung.
02
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit
dem Antragsteller einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme
abzuschließen. Die Kostenübernahmepflicht des Antragstellers soll sich auf den
Kostenanteil der Wirkungsanalyse seines Vorhabens beschränken.
Die Mehraufwendungen für den Baustein der
summarischen Untersuchung werden durch die Stadt getragen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die
Wirkungsanalyse und die summarische Untersuchung nach Maßgabe der gesicherten
Finanzierung zu beauftragen.