Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Stadtrat stellt fest, dass die städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 2 dargestellten Teilbereich „Anger“ erfolgreich durchgeführt worden ist. Die Satzung über die städtebauliche Sanierung in Erfurt, Altstadt (EFM 101) vom 15. Juni 1992, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt am 24.06.1992, wird daher in diesem Teilbereich gemäß § 162 Abs. 1 BauGB aufgehoben.

 

02

Die als Anlage 1 beigefügte „Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung Altstadt im Teilbereich „Anger““ (TAS 001) wird beschlossen. Die Teilaufhebungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

03

Die Stadt Erfurt ersucht das Grundbuchamt, im Geltungsbereich dieser Teilaufhebungssatzung die Sanierungsvermerke in den Grundbüchern zu löschen.

 

(redakt. Hinweis. Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4 a – b beigefügt.)