Sitzung: 29.01.2015 StR/027/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2062/14
Beschluss:
01
Der
Stadtrat stellt fest, dass die städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 2
dargestellten Teilbereich „Anger“ erfolgreich durchgeführt worden ist. Die
Satzung über die städtebauliche Sanierung in Erfurt, Altstadt (EFM 101) vom 15.
Juni 1992, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt am
24.06.1992, wird daher in diesem Teilbereich gemäß § 162 Abs. 1 BauGB
aufgehoben.
02
Die
als Anlage 1 beigefügte „Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung
Altstadt im Teilbereich „Anger““ (TAS 001) wird beschlossen. Die
Teilaufhebungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
03
Die
Stadt Erfurt ersucht das Grundbuchamt, im Geltungsbereich dieser
Teilaufhebungssatzung die Sanierungsvermerke in den Grundbüchern zu löschen.
(redakt. Hinweis. Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4 a – b beigefügt.)