Sitzung: 29.01.2015 StR/027/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 1274/14
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 17.06.2014 für
das Vorhaben Johanniterzentrum-Andreasgärten wird gemäß § 12 Abs. 2
Satz 1 BauGB nach pflicht-gemäßem Ermessen zugestimmt. Das
Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
02
Für den Bereich südlich der
Blumenstraße und westlich der Andreasstraße soll gemäß § 12 Abs. 1
Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB
der vorhabenbezogene Bebauungsplan ALT645 "Johanniter-zentrum-
Andreasgärten" aufgestellt werden. Der Geltungsbereich wird von den nachfolgenden,
in der Gemarkung Erfurt gelegenen Flurstücken begrenzt:
im Norden:       die nördlichen Grenzen der Flurstücke
39/25, 40/2 und 40/1 der Flur 2, die südliche Grenze der auf dem Flurstück
181/8 der Flur 10 verlaufenden Böschung, die westliche und nördliche Grenze des
Flurstückes 162/1, die nördliche Grenze des Flurstückes 261/163 der Flur 10,
im Osten:           die östlichen Grenzen der Flurstücke 261/163, 162/1,
181/8 der Flur 10, die östlichen Grenzen der Flurstücke 1/64, 21/7 der Flur
156, die östlichen und südlichen Grenzen der Flurstücke 179/11, 179/12 der Flur
10, die östlichen Grenzen der Flurstücke 21/9, 13/5, 13/2 der Flur 156
im Süden:          die südliche Grenze des Flurstückes 13/2 der Flur 156,
im Westen:       die westlichen Grenzen der Flurstücke
13/2, 13/8 der Flur 156, die südlichen Grenzen der Flurstücke 40/2, 39/25 und
die westliche Grenze des Flurstückes 39/25 der Flur 2
Mit dem vorhabenbezogenen
Bebauungsplan ALT645 sollen die Erhaltungs- und Sanierungsziele der
Sanierungssatzung EFM101 „Altstadt“ gebietsbezogen konkretisiert und folgende
Planungsziele angestrebt werden:
-
Städtebauliche
Neuordnung des nördlichen Festungsvorfeldes des Petersberges, insbesondere
Rückbau der umfangreichen LKW-Garagenkomplexe und großflächige Entsiegelung der
befestigten Flächen, Beseitigung der umfangreichen oberirdischen Kfz-Stellplätze,
Neugestaltung der Erschließung.
-
Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Entwicklung des
Vorhabens "Johanniterzentrum-Andreasgärten" mit folgenden Nutzungen:
Dienstleistungszentrum für soziale und medizinische Dienste, (wie z. B.
Sozialstation, ärztliche Praxen, Spartenapotheke), Kindertages-stätte,
Verwaltung, verschiedene Wohnformen (wie z. B. Integratives und
intergenerationelles Wohn-projekt, betreutes Wohnen, Wohnen für Familien).
-
Neben den
für das Vorhaben erforderlichen Stellplätzen sind weitere 250 Stellplätze zur
Nutzung durch Beschäftige des Freistaates Thüringen (Polizei) ausschließlich in
Tiefgaragen zu errichten.
-
Sicherung
einer qualitätvollen Begrünung des neuen Quartiersinnenbereiches und Erhöhung des
Anteils städtischer Grün- und Freiflächen.
-
Die
bebauten Flächen sind möglichst gering zu halten, die entsiegelten Flächen
möglichst hoch anzusetzen.
-
Die
entsiegelten Flächen sind überwiegend als öffentlich zugängliche Grünflächen zu
gestalten. Die notwendigen Wege sind nach Möglichkeit wasserdurchlässig zu
gestalten.
-
Die
Flachdächer der neuen Gebäude sind vollflächig zu begrünen. Die Fassaden der
neuen Gebäude werden, wo es sinnvoll ist, als Grünfassaden geplant und umgesetzt.
-
Bei der
Planung und Umsetzung des Vorhabens muss eine eventuelle Altlastenproblematik
im Blick behalten und bei Bedarf gelöst werden.  Â
-
Die neu
zu errichtenden Gebäude dürfen im Kontext mit der Umgebung und insbesondere
unter Berücksichtigung der Prämissen des städtebaulichen Denkmalschutzes die
Oberkante der Festungsmauern des Petersberges nicht überschreiten.
-
Die neu zu
errichtenden Gebäude dürfen durch ihre Nutzung keine Beeinträchtigungen der
öffentlichen Nutzung des Petersbergs herbeiführen.
-
Im Bebauungsplan ist
eine Klausel aufzunehmen, mit der die Berufung auf nachbarschützende
Vorschriften, insbesondere wegen Lärmbelästigung infolge der öffentlichen
Nutzung des räumlich angrenzenden Plateaus des Petersberges und der Festwiese
westlich des beplanten Areals ausgeschlossen wird.
-
Die Wegebeziehung
ist aufrecht zu erhalten, insbesondere die Durchlässigkeit für die
Öffentlichkeit.
-
Bei Flachdächern ist
eine Dachflächenbegrünung vorzugeben.
03
Der vorhabenbezogenen
Bebauungsplan ALT 645 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß
§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
04
Der Einleitungs- und
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
05
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen
Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur
Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.
06
Die Vorhabenbeschreibung und die
Grundzüge der Auslobung des Planungswettbewerbes in ihrer Fassung vom
09.10.2014 (Anlage 2) werden als Vorentwurf und Begründung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT645 "Johanniterzentrum-
Andreasgärten" gebilligt.
07
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
ALT645 "Johanniterzentrum- Andreasgärten" und dessen Begründung
durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4
Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
08
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
09
Der Flächennutzungsplan ist
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
anzupassen.
10
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit
dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag (§ 11 Abs. 1
Satz 1 BauGB) abzuschließen. Der Vorhabenträger führt einen
Planungswettbewerb gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) als
Realisierungswettbewerb zur Ermittlung der Planungsinhalte des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT 645 durch. Gemäß Richtlinien für
Planungswettbewerbs (RPW 2013) beauftragt der Vorhabenträger einen der
Preisträger mit der weiteren Planung seines Vorhabens. Der Vorhabenträger trägt
die Kosten des Planungswettbewerbs und der weiteren Planung seines Vorhabens.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – b beigefügt.)