Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs.  2 BauGB vom 17.06.2014 für das Vorhaben Johanniterzentrum-Andreasgärten wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflicht-gemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

02

Für den Bereich südlich der Blumenstraße und westlich der Andreasstraße soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan ALT645 "Johanniter-zentrum- Andreasgärten" aufgestellt werden. Der Geltungsbereich wird von den nachfolgenden, in der Gemarkung Erfurt gelegenen Flurstücken begrenzt:

im Norden:        die nördlichen Grenzen der Flurstücke 39/25, 40/2 und 40/1 der Flur 2, die südliche Grenze der auf dem Flurstück 181/8 der Flur 10 verlaufenden Böschung, die westliche und nördliche Grenze des Flurstückes 162/1, die nördliche Grenze des Flurstückes 261/163 der Flur 10,

im Osten:            die östlichen Grenzen der Flurstücke 261/163, 162/1, 181/8 der Flur 10, die östlichen Grenzen der Flurstücke 1/64, 21/7 der Flur 156, die östlichen und südlichen Grenzen der Flurstücke 179/11, 179/12 der Flur 10, die östlichen Grenzen der Flurstücke 21/9, 13/5, 13/2 der Flur 156

im Süden:           die südliche Grenze des Flurstückes 13/2 der Flur 156,

im Westen:        die westlichen Grenzen der Flurstücke 13/2, 13/8 der Flur 156, die südlichen Grenzen der Flurstücke 40/2, 39/25 und die westliche Grenze des Flurstückes 39/25 der Flur 2

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT645 sollen die Erhaltungs- und Sanierungsziele der Sanierungssatzung EFM101 „Altstadt“ gebietsbezogen konkretisiert und folgende Planungsziele angestrebt werden:

-          Städtebauliche Neuordnung des nördlichen Festungsvorfeldes des Petersberges, insbesondere Rückbau der umfangreichen LKW-Garagenkomplexe und großflächige Entsiegelung der befestigten Flächen, Beseitigung der umfangreichen oberirdischen Kfz-Stellplätze, Neugestaltung der Erschließung.

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Entwicklung des Vorhabens "Johanniterzentrum-Andreasgärten" mit folgenden Nutzungen: Dienstleistungszentrum für soziale und medizinische Dienste, (wie z. B. Sozialstation, ärztliche Praxen, Spartenapotheke), Kindertages-stätte, Verwaltung, verschiedene Wohnformen (wie z. B. Integratives und intergenerationelles Wohn-projekt, betreutes Wohnen, Wohnen für Familien).

-          Neben den für das Vorhaben erforderlichen Stellplätzen sind weitere 250 Stellplätze zur Nutzung durch Beschäftige des Freistaates Thüringen (Polizei) ausschließlich in Tiefgaragen zu errichten.

-          Sicherung einer qualitätvollen Begrünung des neuen Quartiersinnenbereiches und Erhöhung des Anteils städtischer Grün- und Freiflächen.

-          Die bebauten Flächen sind möglichst gering zu halten, die entsiegelten Flächen möglichst hoch anzusetzen.

-          Die entsiegelten Flächen sind überwiegend als öffentlich zugängliche Grünflächen zu gestalten. Die notwendigen Wege sind nach Möglichkeit wasserdurchlässig zu gestalten.

-          Die Flachdächer der neuen Gebäude sind vollflächig zu begrünen. Die Fassaden der neuen Gebäude werden, wo es sinnvoll ist, als Grünfassaden geplant und umgesetzt.

-          Bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens muss eine eventuelle Altlastenproblematik im Blick behalten und bei Bedarf gelöst werden.   

-          Die neu zu errichtenden Gebäude dürfen im Kontext mit der Umgebung und insbesondere unter Berücksichtigung der Prämissen des städtebaulichen Denkmalschutzes die Oberkante der Festungsmauern des Petersberges nicht überschreiten.

-          Die neu zu errichtenden Gebäude dürfen durch ihre Nutzung keine Beeinträchtigungen der öffentlichen Nutzung des Petersbergs herbeiführen.

-          Im Bebauungsplan ist eine Klausel aufzunehmen, mit der die Berufung auf nachbarschützende Vorschriften, insbesondere wegen Lärmbelästigung infolge der öffentlichen Nutzung des räumlich angrenzenden Plateaus des Petersberges und der Festwiese westlich des beplanten Areals ausgeschlossen wird.

-          Die Wegebeziehung ist aufrecht zu erhalten, insbesondere die Durchlässigkeit für die Öffentlichkeit.

-          Bei Flachdächern ist eine Dachflächenbegrünung vorzugeben.

 

03

Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT 645 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

04

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

05

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Antragsteller (Vorhabenträger) den erforderlichen Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Vorbereitung und Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens abzuschließen.

 

06

Die Vorhabenbeschreibung und die Grundzüge der Auslobung des Planungswettbewerbes in ihrer Fassung vom 09.10.2014 (Anlage 2) werden als Vorentwurf und Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT645 "Johanniterzentrum- Andreasgärten" gebilligt.

 

07

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT645 "Johanniterzentrum- Andreasgärten" und dessen Begründung durchzuführen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

08

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

09

Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen.

 

10

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag (§ 11 Abs. 1 Satz 1 BauGB) abzuschließen. Der Vorhabenträger führt einen Planungswettbewerb gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) als Realisierungswettbewerb zur Ermittlung der Planungsinhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT 645 durch. Gemäß Richtlinien für Planungswettbewerbs (RPW 2013) beauftragt der Vorhabenträger einen der Preisträger mit der weiteren Planung seines Vorhabens. Der Vorhabenträger trägt die Kosten des Planungswettbewerbs und der weiteren Planung seines Vorhabens.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – b beigefügt.)