Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt werden Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses verwendet.

Der Ortsteilbürgermeister entscheidet eigenverantwortlich darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.

Die Verwaltung, hier: Sachbearbeiterin Ortsteilbetreuung, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und die erforderlichen Absprachen mit den tangierenden Fachämtern zu führen.