Beschluss:

 

01

Die 10 stimmberechtigten ausländischen Mitglieder des Ausländerbeirates werden vom Stadtrat gemäß der Namensliste der Anlage 1 bestellt.

 

02

Die Ersatzbewerberin, die beim Ausscheiden eines ausländischen Mitgliedes nachrückt, wird vom Stadtrat gemäße Anlage 2 bestellt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – b beigefügt.)