Sitzung: 19.01.2015 OR MÖR/001/2015
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0080/15
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und
Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der
Landeshauptstadt Erfurt werden
Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses verwendet.
Der Ortsteilbürgermeister entscheidet
eigenverantwortlich darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.
Die Verwaltung, hier: Sachbearbeiterin Ortsteilbetreuung, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und die erforderlichen Absprachen mit den tangierenden Fachämtern zu führen. Â