Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgende Tagungsordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung aufgenommen werden:

 

3.1. Verwendung der Mittel aus der Vermietung von Räumen im Bürgerhaus entsprechend der Betreiber- und Nutzungsordnung

3.2. Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung - Tonnenfeuerfest

 

Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet. Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 3.1. Verwendung der Mittel aus der Vermietung von Räumen im Bürgerhaus entsprechend der Betreiber- und Nutzungsordnung  und 3.2. Verwendung der § 16 Mittel der Ortsteilverfassung - Tonnenfeuerfest erweitert.