Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Sozialverwaltung schreibt noch vor Jahresablauf alle volljährig erwerbsunfähigen Personen mit Behinderung (ggfs. BetreuerInnen), die derzeit Hilfe zum Lebensunterhalt Regelbedarfsstufe 3 beziehen und mit anderen einen Haushalt führen, an und weist auf mögliche Ansprüche in Konsequenz des Bundessozialgerichts-Urteils vom 23.07.14 hin.

 

02

Dem Schreiben wird ein vorformuliertes Überprüfungsgesuch (Muster) der Einstufung in die Regelbedarfsstufe beigefügt, das bei fristwahrender Rückübersendung an die Stadt auch mögliche Nachzahlungsansprüche für das Jahr 2013 sichert.