Sitzung: 18.12.2014 StR/018/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2468/14
Beschluss:
01
Die Sozialverwaltung
schreibt noch vor Jahresablauf alle volljährig erwerbsunfähigen Personen mit
Behinderung (ggfs. BetreuerInnen), die derzeit Hilfe zum Lebensunterhalt
Regelbedarfsstufe 3 beziehen und mit anderen einen Haushalt führen, an und
weist auf mögliche Ansprüche in Konsequenz des Bundessozialgerichts-Urteils vom
23.07.14 hin.
02
Dem
Schreiben wird ein vorformuliertes Überprüfungsgesuch (Muster) der Einstufung
in die Regelbedarfsstufe beigefügt, das bei fristwahrender Rückübersendung an
die Stadt auch mögliche Nachzahlungsansprüche für das Jahr 2013 sichert.