Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der geplante Umbau und die Neueinrichtung eines Lebensmittelmarktes im Objekt Bergener Straße 18 in Marbach werden als städtebaulich sinnvoll unterstützt.

 

02

Die Stadtverwaltung wird zur Unterstützung dieser Entwicklung beauftragt, für ihr Verwaltungshandeln folgende städtebauliche Konzeption der Nahversorgung im Ortsteil Marbach zu Grunde legen:

 

-        Der Standort Bergener Straße ist auf Grund seiner integrierten zentralen Lage aus städtebaulicher Sicht der Vorzugsstandort für die Sicherung der Nahversorgung in Marbach.

-        Aus städtebaulichen Gründen wird zur Sicherung der nachhaltigen Erhaltung und Entwicklung dieses Nahversorgungsstandortes und zur Vermeidung von schädlichen Auswirkungen auf diesen Nahversorgungsstandort ein Planerfordernis für die Aufstellung von Bebauungsplänen für die Ansiedlung weiterer Einzelhandelsbetriebe im Ortsteil Marbach nicht gesehen. 

 

03

Soweit bis zum 30.06.2015 die Nahversorgung des Ortsteils Marbach am Standort Bergener Straße nicht gewährleistet werden kann, ist durch die Stadtverwaltung eine geänderte städtebauliche Konzeption vorzulegen.