Beschluss: beschlossen

Beschluss

Den über-/außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen nach § 58 Abs. 1 ThürKO gemäß Anlage 1[1] wird zugestimmt.

 

 

 



[1] redaktionelle Anmerkung

Die Anlage 1 liegt der Niederschrift bei.