Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Beschluss:

 

01

Zur langfristigen Absicherung des Projektes "Bummi-Kaufhaus" kann die AWO AJS gGmbH (Träger) jährlich einen Förderantrag nach der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Erfüllung Sozialer Aufgaben – FRL Soziales EF - im Amt für Soziales und Gesundheit stellen.

 

02

Über die Höhe der Förderung entscheidet der Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung (SAG) im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.