Sitzung: 17.12.2014 StR/017/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 1
Vorlage: 1841/14
Beschluss:
01
Zur langfristigen Absicherung des Projektes
"Bummi-Kaufhaus" kann die AWO AJS gGmbH (Träger) jährlich einen Förderantrag
nach der Förderrichtlinie der Landeshauptstadt Erfurt zur Erfüllung Sozialer
Aufgaben – FRL Soziales EF - im Amt für Soziales und Gesundheit stellen.
02
Über die Höhe der Förderung entscheidet der
Ausschuss für Soziales, Arbeitsmarkt und Gleichstellung (SAG) im Rahmen der
verfügbaren Haushaltsmittel.