Sitzung: 17.12.2014 StR/017/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 2014/14
Beschluss:
01
Der Aufstellungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT580 "Parkhaus Reglermauer", beschlossen
am 27.02.2013, Beschluss Nr. 2427/12 wird hinsichtlich des Geltungsbereiches
entsprechend der zeichnerischen Festsetzung im Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes (Anlage 2) geändert.
02
Der Stadtrat beschließt die
Zwischenabwägung zu den bisher von der Öffentlichkeit und Behörden
eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT580 "Parkhaus Reglermauer" in
seiner Fassung vom 14.11.2014 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
Das Verfahren wird im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im
beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10
Abs. 4 BauGB abgesehen.
04
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT580 "Parkhaus Reglermauer" und
die Begründung sind nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3
Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
05
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
06
Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen
Auslegung sind gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m.
§ 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2
Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt
zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 10 a – d beigefügt.)