Sitzung: 17.12.2014 StR/017/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1840/14
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die
Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das
Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 9) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, den Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2
Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer
Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1
und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO),
beschließt der Stadtrat Erfurt den Bebauungsplan der Innenentwicklung, gemäß
§ 13a BauGB, ALT624 "Neuerbe/Meyfartstraße", bestehend aus der
Planzeichnung (Anlage 2, M 1: 500) mit den textlichen Festsetzungen
in seiner Fassung vom 05.11.2014, als Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 3) zum Bebauungsplan
ALT624 "Neuerbe/Meyfartstraße" wird gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt. den Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21
Abs. 3 Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich
bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht
beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo der
Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
05
Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2
BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ALT624
"Neuerbe/Meyfartstraße" im Wege der 7. Berichtigung angepasst
werden."
06
Die Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr. 7 Bereich Altstadt,
Bebauungsplan ALT624 "Neuerbe / Meyfartstraße" wird gebilligt.
Die 7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6
Abs. 6 BauGB zusammen mit dem Bebauungsplan ALT624
"Neuerbe/Meyfartstraße" in der durch die Anpassung an den
Bebauungsplan geänderten Form ortsüblich neu bekannt zu machen. Dabei ist
anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen werden kann und
über den Inhalt Auskunft gegeben wird.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als
Anlagen 7 a – d beigefügt.)