Sitzung: 17.12.2014 StR/017/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1738/14
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die
Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das
Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Einreichern von Stellungnahmen nach §
3 Abs. 2 Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz
1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde-
und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), beschließt der
Stadtrat Erfurt den Bebauungsplan der Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB,
BIS650 "Waldorfschule", bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M
1: 500) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 04.11.2014 als
Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 3) zum Bebauungsplan
BIS650 "Waldorfschule"Â wird
gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, den Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2
ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich bekanntzumachen, sofern
die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht beanstandet. Dabei ist auch
anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
05
Die
Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr. 5 Bereich Bischleben- Stedten
Bebauungsplan BIS650 "Waldorfschule" wird gebilligt. Die 5.
Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 6 BauGB zusammen mit
dem Bebauungsplan BIS650 "Waldorfschule" in der durch die Anpassung
an den Bebauungsplan geänderten Form ortsüblich neu bekannt zu machen. Dabei
ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen werden kann und
über den Inhalt Auskunft gegeben wird.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – d beigefügt.)