Sitzung: 17.12.2014 StR/017/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1329/14
Beschluss:
01
Das städtebauliche Konzept in Form der drei
Varianten des Vorentwurfes des Bebauungsplanes ILV093 "Ilversgehofener
Platz/Mittelhäuser Straße" - 1. Änderung in seiner Fassung vom 17.07.2014
(Anlage 2) wird gebilligt. Der Erläuterungsbericht zum städtebaulichen Konzept
wird als Begründung (Anlage 3) gebilligt.
02
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch
öffentliche Auslegung der drei Varianten des Vorentwurfes des Bebauungsplanes
ILV093 "Ilversgehofener Platz/Mittelhäuser Straße" - 1. Änderung und
dessen Begründung durchzuführen.
Zusätzlich wird eine Bürgerversammlung im
Stadtteil Ilversgehofen durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
03
Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
04
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ILV093 "Ilversgehofener
Platz/Mittelhäuser Straße" wird eine Umlegung gemäß § 46
BauGB angeordnet.
(redakt. Hinweis: Die
Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4 a – c beigefügt.)