Beschluss:

 

01

Das städtebauliche Konzept in Form der drei Varianten des Vorentwurfes des Bebauungsplanes ILV093 "Ilversgehofener Platz/Mittelhäuser Straße" - 1. Änderung in seiner Fassung vom 17.07.2014 (Anlage 2) wird gebilligt. Der Erläuterungsbericht zum städtebaulichen Konzept wird als Begründung (Anlage 3) gebilligt.

02

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung der drei Varianten des Vorentwurfes des Bebauungsplanes ILV093 "Ilversgehofener Platz/Mittelhäuser Straße" - 1. Änderung und dessen Begründung durchzuführen.

Zusätzlich wird eine Bürgerversammlung im Stadtteil Ilversgehofen durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

03

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

04

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ILV093 "Ilversgehofener Platz/Mittelhäuser Straße" wird eine Umlegung gemäß § 46 BauGB angeordnet.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4 a – c beigefügt.)