Sitzung: 17.12.2014 StR/017/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1324/14
eschluss:
01
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 9 für den Bereich Linderbach, Hochstedt
"Güterverkehrszentrum (GVZ) Erfurt" in seiner Fassung vom 07.07.2014
(Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
02
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 9 für den Bereich Linderbach, Hochstedt
"Güterverkehrszentrum (GVZ) Erfurt", dessen Begründung inklusive
Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
03
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
04
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener
Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB
im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden
können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 9 unberücksichtigt
bleiben können.
05
Das Ergebnis der Offenlegung und
der Abwägung wird dem Stadtrat mit dem erstellten Hochwasserschutzkonzept zur
gemeinsamen Befassung vorgelegt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)