Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

eschluss:

 

01

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 9 für den Bereich Linderbach, Hochstedt "Güterverkehrszentrum (GVZ) Erfurt" in seiner Fassung vom 07.07.2014 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

02

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 9 für den Bereich Linderbach, Hochstedt "Güterverkehrszentrum (GVZ) Erfurt", dessen Begründung inklusive Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

03

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

04

Zeitpunkt, Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung sowie Angaben zu den Arten verfügbarer umweltbezogener Informationen sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt ortsüblich bekannt zu machen.

In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 9 unberücksichtigt bleiben können.

 

05

Das Ergebnis der Offenlegung und der Abwägung wird dem Stadtrat mit dem erstellten Hochwasserschutzkonzept zur gemeinsamen Befassung vorgelegt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)