Sitzung: 17.12.2014 StR/017/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 1944/14
Beschluss:
01
Der
Stadtrat beschließt die Veräußerung der in der Anlage 1 aufgeführten
Grundstücke ohne Vorlage von Nutzungskonzepten mindestens zum Verkehrswert nach
vorheriger öffentlicher Ausschreibung und erklärt die Belastungsvollmacht für
noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung der Kaufpreise und der
Investitionen für diese Grundstücke. Alternativ zur Veräußerung soll auch die
Bestellung von Erbbaurechten mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu
mindestens 4 % Erbbauzins möglich sein.
02
Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, die im Beschlusspunkt 01 genannten
Festlegungen umzusetzen.
03
Der
Beschluss des Stadtrates Nr. 213/98, lfd. Nr. 10 der Anlage vom 23.09.1998
(Mehringstraße 24 - Verkauf nach § 19 Investitionsvorranggesetz) wird
aufgehoben.
(redakt. Hinweis: Die
Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 9 beigefügt.)