Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

  1. Der Beschluss 2135/14 wird aufgehoben.
  2. Entsprechend § 4 i.V.m. § 8 (1b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden finanzielle Mittel i.H.v. 4992,32 EUR für dringende Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten im Bürgerhaus bereitgestellt.