Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zum Beschluss 2129/14 werden entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt dem Faschingsverein Schwerborn e.V. weitere finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR  u.a. zum Kauf von Stoffen, Kostümen und Faschingsorden  zur Verfügung gestellt.