Sitzung: 12.11.2014 OR SWB/009/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2306/14
Beschluss:
Zusätzlich zum Beschluss 2129/14 werden entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt dem Faschingsverein Schwerborn e.V. weitere finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR u.a. zum Kauf von Stoffen, Kostümen und Faschingsorden zur Verfügung gestellt.