Sitzung: 28.10.2014 OR ALA/008/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2169/14
Beschluss:
Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
SV Alach e.V. zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe
von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung).