Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1. Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  

     Feuerwehrförderverein Rohda  e.V. zur Durchführung der Kirmes finanzielle Mittel

     in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende

     Originalbelege nachzuweisen.