Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01.

Dem Ortsteilbürgermeister werden zusätzlich zum BS 0021/14 vom 13.01.2014 aus § 16 der Ortsteilverfassung 51,32  EUR zur Verfügung gestellt, so dass 2014 insgesamt 351,32 EUR für Repräsentation 2014 vergeben werden können.

 

02.

Entsprechend der unter § 19 Abs. a) und f) der  Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt aufgeführten Gratulations- und Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz der Mittel.

 

03.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der  Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.