Sitzung: 05.11.2014 StR/013/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1595/14
Beschluss:
01
Für den Bereich Johannesvorstadt/
Hohenwinden, in dem sich das Naherholungsgebiet Nordstrand befindet, soll gemäß
§ 2 BauGB der Flächenutzungsplan geändert werden (Anlage 1).
02
Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss
ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im
Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekanntzumachen.
03
Der Vorentwurf der
Flächenutzungsplan-Änderung Nr. 15 für den Bereich Johannesvorstadt/
Hohenwinden „Naherholungsgebiet Nordstrand“ in seiner Fassung vom 24.07.2014
(Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der Flächennutzungsplan-Änderung
Nr. 15 für den Bereich Johannesvorstadt/ Hohenwinden „Naherholungsgebiet
Nordstrand“ und dessen Begründung durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird,
sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
(redakt. Hinweis: Die
Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – c beigefügt.)