Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Für den Bereich Johannesvorstadt/ Hohenwinden, in dem sich das Naherholungsgebiet Nordstrand befindet, soll gemäß § 2 BauGB der Flächenutzungsplan geändert werden (Anlage 1).

 

02

Der Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekanntzumachen.

 

03

Der Vorentwurf der Flächenutzungsplan-Änderung Nr. 15 für den Bereich Johannesvorstadt/ Hohenwinden „Naherholungsgebiet Nordstrand“ in seiner Fassung vom 24.07.2014 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

04

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 15 für den Bereich Johannesvorstadt/ Hohenwinden „Naherholungsgebiet Nordstrand“ und dessen Begründung durchzuführen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

05

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – c beigefügt.)