Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

  1. Entsprechend § 19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister zur Beschaffung eines Kranzes anlässlich des Volks-trauertages finanzielle Mittel in Höhe von 50,00 EUR zur Verfügung gestellt.
  2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushalts-verordnung) nachzuweisen.

   Â