Sitzung: 17.09.2014 OR NIE/007/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1920/14
Beschluss
- Entsprechend § 19, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister zur Beschaffung eines Kranzes anlässlich des Volks-trauertages finanzielle Mittel in Höhe von 50,00 EUR zur Verfügung gestellt.
- Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushalts-verordnung) nachzuweisen.
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