Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

1. Die nachfolgend näher bezeichneten Straßen bzw. Teilbereiche von Straßen werden

     dem öffentlichen Verkehr (gemäß § 6 ThürStrG) gewidmet

    1.1. Gamstädter Feld

    1.2.  Grummtswiese 

    1.3. Über der Mönchswiese

    1.4. Das Kurze Feld

    1.5. Ermstedter Erlen  (siehe Übersichtsplan).

 

2. Die Einstufung der Straßen erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als

     Gemeindestraßen.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

4. Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

5. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt

     öffentlich bekannt zu machen  und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen

     Bekanntmachung wirksam.