Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

1. Die nachfolgend näher bezeichnete  Straße wird dem öffentlichen Verkehr

     (gemäß § 6 ThürStrG) gewidmet

    1.1. An der Kirche   (siehe Übersichtsplan).

 

2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

4. Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

5. Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt der Stadt Erfurt

      öffentlich bekannt zu machen  und wird zum Zeitpunkt der öffentlichen

      Bekanntmachung wirksam.