Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 10, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig bei der Veräußerung von Grundstücken, Immobilien oder der Vergabe von Erbpachtverträgen, die im kommunalen Eigentum stehen, stets eine Nutzungskonzeption vom Interessenten abzufordern.

 

02

Die Nutzungskonzeption wird u.a. ein wesentliches Vergabekriterium bzw. Vertragsbestandteil.

 

03

Die Konzeption ist vom Interessenten u.a. auch mit Angaben zum Investitionsvolumen und zum Investitionszeitraum zu versehen.