Sitzung: 01.10.2014 StR/011/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 10, Enthaltungen: 6, Befangen: 0
Vorlage: 1229/14
Beschluss:
01
Die Verwaltung wird
beauftragt, zukünftig bei der Veräußerung von Grundstücken, Immobilien oder der
Vergabe von Erbpachtverträgen, die im kommunalen Eigentum stehen, stets eine
Nutzungskonzeption vom Interessenten abzufordern.
02
Die Nutzungskonzeption
wird u.a. ein wesentliches Vergabekriterium bzw. Vertragsbestandteil.
03
Die Konzeption ist vom
Interessenten u.a. auch mit Angaben zum Investitionsvolumen und zum
Investitionszeitraum zu versehen.