Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Dem Ortsteilbürgermeister werden für die bereits stattgefundene Seniorenfeier finanzielle Mittel in Höhe von 50,40 Euro, entsprechend § 16 i. V. m. § 18 b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, zur Verfügung gestellt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.