Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 19 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird der Ortsteilbürgermeisterin ein Zuschuss in Höhe von 200,00 EUR zweckgebunden für die Ausgestaltung der Seniorenweihnachtsfeier bewilligt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.