Sitzung: 26.06.2014 OR BIN/005/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1218/14
Beschluss:
Entsprechend § 19 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird
der Ortsteilbürgermeisterin ein Zuschuss in Höhe von 250,00 EUR für die
Ausgestaltung der Kinderkirmes 2014 bewilligt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.