Sitzung: 25.06.2014 OR BUE/005/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1183/14
Beschluss
- Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben
 finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.
- Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden
Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushalts-
verordnung) nachzuweisen.