Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

  1. Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin  zur Erfüllung  der  Repräsentationsaufgaben

 finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 EUR zur Verfügung gestellt.

  1. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden

Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushalts-

verordnung) nachzuweisen.