Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Auf Grund des § 19 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thürin-ger Kommunalordnung - ThürKO) und § 172 Baugesetzbuch (BauGB), beschließt der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt die beigefügte Erhaltungssatzung (Anlagen 2.1 und 2.2) "Magdeburger Allee" EH014.

 

02

Die Begründung (Anlage 3) der Erhaltungssatzung „Magdeburger Allee“ EH014 wird gebilligt.

 

03

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Erhaltungssatzung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats orts-üblich bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht beanstandet.

 

Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 2 a – d beigefügt.)