Sitzung: 21.05.2014 StR/007/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1560/13
Beschluss:
01
Auf Grund des § 19 Abs. 1 Satz 1
der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thürin-ger Kommunalordnung -
ThürKO) und § 172 Baugesetzbuch (BauGB), beschließt der Stadtrat der
Landeshauptstadt Erfurt die beigefügte Erhaltungssatzung (Anlagen 2.1 und 2.2)
"Magdeburger Allee" EH014.
02
Die Begründung (Anlage 3) der
Erhaltungssatzung „Magdeburger Allee“ EH014 wird gebilligt.
03
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die
Erhaltungssatzung gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO der
Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21 Abs. 3
Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats orts-üblich
bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht
beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung
während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
(redakt.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlage 2 a – d
beigefügt.)