Sitzung: 24.03.2014 OR AZM/003/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0555/14
Beschluss:
Entsprechend § 4, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen für das Bürgerhaus Azmannsdorf finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.