Sitzung: 06.02.2014 OR WIE/002/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0252/14
Beschluss:
- Für die Durchführung und Ausgestaltung des Wiesenhügelfestes werden Mittel in Höhe von 1.500,00 Euro nach den §§ 17 und 18 der Ortsteilverfassung zur Verfügung gestellt.
- Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.