Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

  1. Für die Durchführung und Ausgestaltung des Wiesenhügelfestes werden Mittel in Höhe von 1.500,00 Euro nach den §§ 17 und 18 der Ortsteilverfassung zur Verfügung gestellt.
  2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.