Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein der Freiwilligen Feuerwehr Marbach e.V. für die Durchführung des Neujahrsfeuers nachträglich finanzielle Mittel in Höhe von 230,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.