Sitzung: 15.01.2014 OR MAR/001/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0169/14
Beschluss:
Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem
Verein der Freiwilligen Feuerwehr Marbach e.V. für die Durchführung des
Neujahrsfeuers nachträglich finanzielle Mittel in Höhe von 230,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.