Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

  1. Dem Ortsteilbürgermeister werden für die Verpflegung des Sicherheitspersonals zum Neujahrsfeuer die von ihm verauslagten finanziellen Mittel in Höhe von 50,00 EUR entsprechend § 16 i. V. m. § 18 b der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Verfügung gestellt.
  2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.