Sitzung: 22.01.2014 OR SUS/001/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0127/14
Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe
und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt werden
Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses
verwendet.
Der OrtsteilbürgermeisterÂ
entscheidet eigenverantwortlich über die notwendigen Maßnahmen und
darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.
Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den
Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu
treffen.