Sitzung: 20.01.2014 OR EGS/001/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0119/14
Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe
und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt werden
die Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des
Bürgerhauses verwendet.
Die Ortsteilbürgermeisterin entscheidet eigenverantwortlich über die
notwendigen Maßnahmen und darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.
Die Verwaltung, hier
Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und
erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.