Sitzung: 22.01.2014 OR BUE/001/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0080/14
Beschluss
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und
Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt sollen die
Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses verwendet
werden. Der Ortsteilbürgermeister entscheidet eigenverantwortlich über die not-
wendigen Maßnahmen und darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.
Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss
umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.