Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt sollen die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses verwendet werden. Der Ortsteilbürgermeister entscheidet eigenverantwortlich über die notwen-digen Maßnahmen und darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.

Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.