Sitzung: 16.01.2014 JHA/001/2014
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Vorlage: 0072/14
Somit ergibt sich folgender geänderter Beschlusstext.
Der
Stadtjugendring ist berechtigt, Liquiditätsrücklagen aus seinen Eigenmitteln,
insbesondere aus seinen satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen, in Form einer
begründeten Rücklage die nach Punkt 4.3 der FRLJHEF-P von der Anrechnung zur
Finanzierung der zu fördernden Maßnahme ausgenommen ist, bis zu einer Gesamthöhe
von 17.000,- Euro vorzunehmen.