Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

 

Somit ergibt sich folgender geänderter Beschlusstext.

Der Stadtjugendring ist berechtigt, Liquiditätsrücklagen aus seinen Eigenmitteln, insbesondere aus seinen satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen, in Form einer begründeten Rücklage die nach Punkt 4.3 der FRLJHEF-P von der Anrechnung zur Finanzierung der zu fördernden Maßnahme ausgenommen ist, bis zu einer Gesamthöhe von 17.000,- Euro vorzunehmen.