Sitzung: 15.01.2014 OR STO/001/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: keine, Enthaltungen: keine
Vorlage: 0065/14
Beschluss:
Entsprechend § 2 Abs. 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die
Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt
werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des
Bürgerhauses verwendet.
Der Ortsteilbürgermeister entscheidet eigenverantwortlich über die
notwendigen Maßnahmen und darüber, welche Gegenstände angeschafft werden.
Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.