Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Beschluss:

Entsprechend §2 Abs.2 der Betreiber und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern in den Ortsteilen und in der Innenstadt werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des Bürgerhauses verwendet.

Die Verwaltung, hier Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und erforderliche Absprachen mit tangierenden Fachämtern zu führen.