Sitzung: 15.01.2014 OR MOL/001/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0054/14
Entsprechend § 2 Abs.
2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen
in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt werden Mieteinnahmen für die Ausstattung und Renovierung des
Bürgerhauses verwendet.
Der
Ortsteilbürgermeister entscheidet eigenverantwortlich darüber, welche
Gegenstände angeschafft werden.
Die Verwaltung, hier: Sachbearbeiterin Amt 18, wird beauftragt, den Beschluss umzusetzen und die erforderlichen Absprachen mit den tangierenden Fachämtern zu führen.