Sitzung: 15.01.2014 OR MOL/001/2014
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0053/14
01.
Dem
Ortsteilbürgermeister werden für 2014 aus § 16 der Ortsteilverfassung 250,00 EURÂ
zur Verfügung gestellt.
02.
Entsprechend der
unter § 19 Abs. a) und f) der Anlage 5
der Hauptsatzung der Stadt Erfurt aufgeführten Gratulations- und
Repräsentationsaufgaben entscheidet der Ortsteilbürgermeister über den Einsatz
der Mittel.
03.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.