Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

  1. Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Ortsteilbürgermeister  zur Erfüllung  der Repräsentationsaufgaben finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.
  2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden

Belege auf der  Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushalts-

verordnung) nachzuweisen.