Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1.Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem    

    Ortsteilbürgermeister  zur Erfüllung  der Repräsentationsaufgaben zusätzlich

    finanzielle Mittel in Höhe  von 16,38 EUR zur Verfügung gestellt.

2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege 

     auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)

     nachzuweisen.