Sitzung: 03.12.2013 OR ROH/010/2013
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2382/13
Beschluss
1.Entsprechend § 19a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem   Â
   Ortsteilbürgermeister zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben zusätzlich
   finanzielle Mittel in Höhe von 16,38 EUR zur Verfügung gestellt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden BelegeÂ
    auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung)
    nachzuweisen.