Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu ermitteln, welche stadteigenen Grünflächen der Ämter 23, 31, 66 und 67 sich für die Mahd von Grünfutter oder zur Heugewinnung eignen.

 

02

Die geeigneten Grünflächen werden in angemessener Form im Amtsblatt veröffentlicht.

 

03

Der Oberbürgermeister berichtet dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften, Rechnungsprüfung und Vergaben über die Vergabe von Grünflächen und über die finanziellen Konsequenzen daraus.